Welchen Führerschein brauche ich am Bodensee?

Am Bodensee gilt für die drei Anliegerstaaten die „Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee“, kurz Bodensee-Schifffahrtsordnung. Für Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A notwendig (Mindestalter 18 Jahre), für Segelboote ab 12 qm Segelfläche das Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Mindestalter 16 Jahre). Für motorisierte Segelboote werden beide Patente (A + D) verlangt.
Befristet anerkannt wird der Sportbootführerschein. Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau nachzuweisen. Sie darf jedoch höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres ausgesprochen werden. Das Gastpatent kostet ca. € 24,–.

  • Landratsamt Konstanz, Schifffahrtsamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, Tel.: 07531-8000
  • Landratsamt Friedrichshafen, Schifffahrtsamt, Glärnischstr. 1-3, 88041 Friedrichshafen, Tel.: 07541-2040
  • Landratsamt Lindau, Schifffahrtsamt, Stiftsplatz 4, 88131 Lindau, Tel.: 08382-2700

Ein Bodenseeschifferpatent kann in einen Sportbootführerschein-Binnen umgeschrieben werden, nicht aber umgekehrt. Die Praxis wird anerkannt, für die Bodensee-Gesetzes- und Revierkunde muss jedoch eine theoretische Prüfung abgelegt werden.

 

 

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