Sie finden die Anfahrtspläne auf dieser Internetseite. Die Pläne stehen auch zum Download zur Verfügung.
Hier finden Sie eine Auflistung: Unterkünfte am Brombachsee
Die Anmeldung zu unseren Kursen muss schriftlich erfolgen. Dies ist persönlich, online, per Telefax oder per Post möglich. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare: Anmeldung
Leider können wir nicht abschätzen, ob und wann unsere Kurse ausgebucht sein werden. Manchmal ist es möglich, sich noch kurzfristig zu einem Kurs anzumelden, manche Kurse sind schon Wochen vor Kursbeginn ausgebucht. Gerne können Sie sich telefonisch erkundigen, wie der aktuelle Buchungsstand ist.
Die Stornierung eines Kurses und die Umbuchung auf einen anderen Termin sind in unserer AGB § 1.6 und § 1.7 geregelt. AGB
Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung, die Sie hier bei unserer Partnerin, der ERGO Reiseversicherung online abschließen können.
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen.
Motorbootführerscheine
sind für Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW Leistung (15 PS) bzw. für Elektromotoren ab 7,5 kW (10,2 PS) amtlich vorgeschrieben, auf dem Rhein ab 3,68 kW (5 PS). Auf Binnengewässern (Main, Rhein, Donau, etc.) ist der Sportbootführerschein-Binnen, auf Küstengewässern (Ostsee, Nordsee, etc,) der Sportbootführerschein-See notwendig.
Segelführerscheine
sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD (ausgenommen: Berliner Gewässer und Bodensee) nicht amtlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen, aus folgenden Gründen:
Hier gilt der Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen). Es gibt diesen Führerschein für die Antriebsarten
Der Führerschein gilt für alle Sportboote unter 15 Meter Länge.
Der SBF-Binnen unter Motor ist amtlich vorgeschrieben für motorisierte Sportboote auf Binnengewässern mit mehr als 11,03 KW (15 PS) Leistung bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) bei Elektromotoren, auf dem Rhein ab 3,68 kW (5 PS). Der SBF-Binnen wird in allen Ländern für den Binnenbereich anerkannt.
Der SBF-Binnen unter Segel ist ein freiwilliger Führerschein. Er ist jedoch für Segelregatten notwendig und wird von den meisten Bootsvermietern als Befähigungsnachweis verlangt. Der VDS- Segelschein „Jolle/offenes Kielboot“ ist eine Altenative zu o.g. Segelschein.
Siehe dazu unsere Übersicht: Sportbootführerscheine in der BRD
Hier gelten der Sportbootführerschein-See (SBF-See) für Sportboote unter Motor und der Sportküstenschifferschein (SKS) für Sportboote unter Segel und Motor.
Der SBF-See ist für motorisierte Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) nei Elektromoren auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilenzone) amtlich vorgeschrieben. Er gilt für Sportboote unabhängig von der Größe der Yacht oder der Leistung des Motors. Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Küstenbereich anerkannt.
Der SKS hat einen Geltungsbereich von 12 Seemeilen vor der Küste. Den SKS gibt es für Motoryachten (unter Motor) oder für Segelyachten (unter Motor und Segel). Er ist ein amtlicher freiwilliger Schein, wird allerdings von den meisten Vercharterern von Yachten als Befähigungsnachweis verlangt. Der SKS kann nur von Inhabern des SBF-See erworben werden. Zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern bis 12 Seemeilen ist er vorgeschrieben.
Der Segelschein Yacht des Verbandes Deutscher Sportbootschulen (VDS) ist eine Alternative zum SKS.
Der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS) sind lt. § 15 der SeeSportbootVO gesetzlich vorgeschrieben für Skipper eines gewerblich genutzten Sportbootes (z.B. Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) sowie für Skipper von Traditions- oder Museumsschiffen (von 15 bis 25 Meter Länge). Der Geltungsbereich des SSS umfasst die Küste bis zu einer Entfernung von 30 sm vom Ufer, zusätzlich die Seegebiete der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres. Der SHS gilt auf allen Weltmeeren.
Siehe dazu unsere Übersicht: Sportbootführerscheine in der BRD
Für Binnengewässer (z.B. Main, Rhein, Donau) ist der Sportbootführerschein-Binnen, für den Küstenbereich (Ost- und Nordsee) ist der Sportbootführerschein-See jeweils ab einer Motorleistung von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) amtlich vorgeschrieben. Wer beide Reviere befahren möchte, muss also im Besitz beider Führerscheine sein.
Wenn Sie beide Führerscheine erwerben möchten, empfehlen wir, zunächst den Kurs SBF-See zu belegen und ihn im Anschluss um den Zusatzkurs SBF-Binnen zu erweitern. Da ein großer Teil des Stoffes identisch ist, ist für den Zusatzkurs nur ein Kurstermin notwendig. Außerdem wird Ihnen die praktische Prüfung des SBF-See für den Binnenschein angerechnet.
Am Bodensee gilt für die drei Anliegerstaaten die „Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee“, kurz Bodensee-Schifffahrtsordnung. Für Boote mit mehr als 4,4 kW (6 PS) ist das Bodenseeschifferpatent Kategorie A notwendig (Mindestalter 18 Jahre), für Segelboote ab 12 qm Segelfläche das Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Mindestalter 16 Jahre). Für motorisierte Segelboote werden beide Patente (A + D) verlangt.
Befristet anerkannt wird der Sportbootführerschein. Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der Landratsämter Konstanz, Friedrichshafen oder Lindau nachzuweisen. Sie darf jedoch höchstens für die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres ausgesprochen werden. Das Gastpatent kostet ca. € 24,–.
Ein Bodenseeschifferpatent kann in einen Sportbootführerschein-Binnen umgeschrieben werden, nicht aber umgekehrt. Die Praxis wird anerkannt, für die Bodensee-Gesetzes- und Revierkunde muss jedoch eine theoretische Prüfung abgelegt werden.
Ja. In fast allen Staaten, in denen Führerscheinpflicht besteht, werden die deutschen Führerscheine anerkannt (z.B.: Italien, Kroatien, Slowenien, Spanien, Portugal, Türkei, Niederlande).
Derzeit ist keine Umschreibung nötig, da im Einigungsvertrag festgelegt wurde, dass die Scheine weiterhin gelten. Außerhalb von Deutschland kann es allerdings passieren, dass die Scheine nicht anerkannt werden, so dass eine Umschreibung gegebenenfalls doch sinnvoll ist. Die Umschreibung erfolgt über den Koordinationsausschuss des DSV und DMYV: Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel. (040) 6320090, dsv.org
CKECKLISTE:
Bei den Theoriekursen, die an mehreren Abenden stattfinden ist das nicht unbedingt ein Problem. Zu allen Sportbootkursen gibt es ein Lehrbuch und ein von uns erstelltes Skript, das einen Stoffverteilungsplan enthält. Sie wissen also, was an welchen Terminen behandelt wird und können den Stoff mit Hilfe des Lehrbuches selbst erarbeiten. Sie müssen allerdings einen zeitlichen Mehraufwand einkalkulieren.
Es gibt jedoch Kurse, bei denen Ihre Teilnahme an bestimmten Terminen unbedingt erforderlich ist, da hier die Inhalte nicht so ohne weiteres im Eigenstudium nachzuarbeiten sind:
Sportbootführerschen-See: Am dreitägigen Crashkurs ist der erste Tag der wichtigste.
Sportküstenschifferschein: 3. und 5. Abend (Doppelpeilung, Abdrift und Strom, Gezeitenkunde, Gezeitenströmung)
Sportseeschifferschein: Vor allem die Termine an denen Navigation behandelt wird.
Short Range Certificate: Am zweitägigen Crashkurs ist der erste Tag der wichtigste. (Theoretische Grundlagen, Funkgerät und DSC-Controller, Aufbau von Funksprüchen)
Segelgrundkurs: Die ersten drei Kurstage sind am wichtigsten (hier werden aufeinander aufbauend die grundlegenden Manöver und die dazugehörige Theorie behandelt).
Verpasste Theorietermine, können Sie in einem anderen Kurs kostenlos nachholen. Sie können einen Theoriekurs, den Sie wegen Krankheit oder Arbeit unterbrechen müssen, ohne Mehrkosten später fortsetzen. Dies gilt jedoch nur für Theoriekurse, Segel- und Motorbootpraxis sind davon ausgenommen.
Sie können natürlich auch an einer späteren Prüfung teilnehmen. Die Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage der entsprechenden Prüfungsausschüsse. Praxisprüfungen für SBF-Binnen, SBF-See und SKS, müssen jedoch an Terminen erfolgen, an denen wir unser Motorboot bzw. unsere Segelboote bereit gestellt haben. Diese Prüfungstermine finden Sie auf dieser Homepage bei den Kursbeschreibungen.
Seit Gründung unserer Schule (01.04.89) haben unsere Kursteilnehmer die Prüfung auf Anhieb bestanden (Stand: Dezember 2016):
98,4% Sportbootführerschen-Binnen Segel-Praxis
98,0% Sportbootführerschen-Binnen Theorie
93,5% Sportbootführerschen Binnen und See (Theorie und Praxis):
90,9% Sportküstenschifferschein Theorie
96,9% Sportküstenschifferschein Praxis
Sportseeschifferschein Theorie:
41,5% (alle 4 Prüfungsfächer auf Anhieb)
19,8% (3 von 4 Fächern)
18,2% (2 von 4 Fächern)
1,2% (2 von 3 Fächern)
1,8% (1 von 3 Fächern)
8,9% (1 von 4 Fächern)
90,5% Sportseeschifferschein Praxis
Sporthochseeschifferschein
54,6% (alle 3 schriftlichen Fächer)
24,2% (2 von 3 Fächern)
6,1% (1 von 3 Fächern)
6,1% (1 von 2 Fächern)
92,6% (mündliche Prüfung Seemannschaft)
97,7% Sprechfunkzeugnis
96,2% Durchschnitt aller Prüfungen
Jede Prüfung kann wiederholt werden. (Beim SBF zum nächst möglichen Prüfungstermin, bei SKS frühestens 4 Wochen später, bei SSS und SHS fühestens nach zwei Monaten). Bestandene Teilprüfungen müssen nicht wiederholt werden.
Die Kursunterlagen und das Lehrmaterial erhalten Sie bei Kursbeginn oder vorab in unserem Shop. Eine Bestellung ist auch online über unsere Website möglich: https://greubel.de/shop.html. Die von uns empfohlenen Lehrbücher finden Sie unter der Kursbeschreibung.
Informationen zur Prüfungsanmeldung erhalten Sie mit unserer Buchungsbestätigung. Welche Unterlagen zur Prüfung erforderlich sind und wie hoch die Prüfungsgebühren sind, finden Sie in der entsprechenden Kursbeschreibung. Dort können Sie auch die notwendigen Formulare downloaden. Beachten Sie bitte, dass die Anmeldung mit allen geforderten Unterlagen rechtzeitig, vollständig und korrekt ausgefüllt bei der Prüfungskommission vorliegen muss. Beim SBF-Binnen und SBF-See ist ein medizinischer Tauglichkeitsnachweis notwendig. Leider werden Nachweise oft falsch ausgefüllt. Wir bitten Sie, sich rechtzeitig darum zu kümmern und uns im Zweifelsfall schon vor Kursbeginn eine Kopie zur Überprüfung zu senden.
Der richtige Kurs für Sie ist der Segelgrundkurs (GR). Es sind keinerlei Vorkenntnisse notwendig. Diese Segelkurse sind für Einsteiger im Alter von 12 bis 90 Jahren gedacht, die das Segeln unter Betreuung eines Segellehrers kennenlernen und die theoretischen und praktischen Grundkenntnisse erlernen möchten. Sie bilden gleichzeitig die Basis für alle weiterführenden Segelkurse.
Sie können die Ausbildung mit einer Prüfung abschließen und den VDS-Grundschein erwerben, oder gleich mit dem Kurs zum amtlichen Sportbootführerschein weitermachen.
Für Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren bieten wir kindgerechte Segelkurse an.
Auch wenn Sie bereits über Segelerfahrung verfügen, empfehlen wir Ihnen, den Segelgrundkurs (GR) zu belegen. Hier lernen Sie das Segeln von der Pike auf und erhalten das Rüstzeug für den Aufbaukurs, der auf die Prüfung zum Sportbootführerschein-Binnen unter Segel vorbereitet. Segel-Grundkurse
Um eine Yacht im Küstenbereich segeln zu können, brauchen Sie folgende Sportbootführerscheine:
Eine Empfehlung für Bekleidung und Ausrüstung finden Sie in unserer Checkliste für Segelkurse am Brombachsee
Wer im Besitz des SBF-Binnen unter Motor ist (SBF = Sportbootführerschein), bekommt in der Theorieprüfung für den SBF-Binnen unter Segel den Theorieteil „Allgemeine Fragen“ (Teil A) angerechnet. Es werden also nur die Segel-Theoriefragen (Teil C) geprüft. Der SBF-Binnen unter Motor muss jedoch nach dem 01.08.1989 ausgestellt sein. Zum Antrag auf Prüfungszulassung muss eine Kopie des SBF-Binnen unter Motor beigefügt werden.
Unsere Ausbildung zum Sportbootführerschein-Binnen gliedert sich in vier Teile
1) Theorie
2) Grundkurs (Praxis, Stufe I)
3) Aufbaukurs (Praxis, Stufe II)
4) Motorbootpraxis
Der Einstieg erfolgt mit dem Segelgrundkurs. Die weiteren Kursbausteine können Sie in beliebiger Reihenfolge terminieren und bleiben dadurch sehr flexibel. Die Motorbootausbildung ist optional und erfolgt im Einzelunterricht. Die Termine werden nach individueller Absprache vor oder nach den Kurszeiten vereinbart. Praxis- und Theorieprüfung können entweder am gleichen Tag oder an einzelnen Terminen, in beliebiger Reihenfolge innerhalb von 12 Monaten abgelegt werden.
Die Theorie-Ausbildung als Crashkurs (AC) findet an einem Wochenende am Brombachsee, statt.
Die praktische Ausbildung besteht aus dem Segel-Grundkurs (GR) und dem Praxis-Aufbaukurs (AP) und findet am Kleinen Brombachsee statt. Die Kurse dauern jeweils entweder von Montag bis Freitag, oder zwei Wochenenden.
Die Kompaktkurse (KK) beinhalten aufeinanderfolgend: Grundkurs, Theorie-Crashkurs und Praxis-Aufbaukurs. Somit ist es möglich in nur zwölf Tagen den Führerschein zu absolvieren.
Wenn Sie gleichzeitig die Prüfung für den Motorbootführerschein ablegen möchten, sind ca. 3 Fahrstunden im Einzelunterricht notwendig. Diese können individuell vereinbart werden und finden während des Aufbaukurses statt.
Wer im Besitz des SBF-See ist (SBF = Sportbootführerschein), bekommt die praktische Prüfung für den SBF-Binnen unter Motor und die Knotenprüfung angerechnet. Es ist also nur die Theorieprüfung zu absolvieren, Die „Basis-Fragen“ entfallen. Siehe Homepage des DSV
Zum Antrag auf Prüfungszulassung muss eine Kopie des SBF-See beigefügt und das Original zur Prüfung mitgebracht werden.
Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Sie können die Theorie- und Praxisprüfung auch am gleichen Tag absolvieren.
Nein, da die Vorschriften im Binnenbereich und Küstenbereich unterschiedlich sind, gibt es für jeden Fahrtenbereich eigenständige Führerscheine. Dies gilt sowohl für Motorbootführerscheine als auch für Segelscheine. Will man also sowohl auf Binnengewässern als auch an der Küste fahren, muss man im Besitz beider Sportbootführerscheine (SBF-Binnen und See) sein.
Die beiden amtlichen Motorbootführerscheine SBF-See und SBF-Binnen können jedoch gemeinsam erworben werden. Es werden dann zwei Theorieprüfungen abgelegt, aber nur eine Praxisprüfung für beide Führerscheine.
Details siehe Homepage des DSV
Wenn Sie beide Führerscheine erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, zunächst den Kurs SBF-See zu belegen und ihn im Anschluss um den Zusatzkurs SBF-Binnen zu erweitern. Der Zusatzkurs ist auf einen Abend verkürzt, da ein großer Teil des Stoffes identisch ist. Außerdem wird Ihnen die praktische Prüfung des SBF-See für den SBF-Binnen angerechnet (umgekehrt leider nicht). Sie sparen so Zeit, Geld und Nerven.
Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Sie können die Theorie- und Praxisprüfung auch am selben Tag absolvieren.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein für Segel- und/oder Motoryachten für Küstengewässer aller Länder innerhalb eines 12 Seemeilen-Bereiches.
Beim SKS handelt es sich um einen freiwilligen Führerschein, der aber (wie der frühere BR-Schein) von einigen Charteragenturen und Versicherungen als Befähigungsnachweis verlangt wird. Der SKS kann wahlweise für Motoryachten (nur mit Antriebsmaschine) oder Segelyachten (mit Antriebsmaschine und Segel) erworben werden.
Der SKS ist vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern bis 12 Seemeilen. Der SKS kann wahlweise für Motoryachten (nur unter Motor) oder für Segelyachten (unter Motor und Segel) absolviert werden.
Der Besitz des amtlichen Sportbootführerschein-See ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer SKS-Prüfung.
Wer den SKS nur unter Motor absolvieren möchte, hat mit dem SBF-See ausreichende Vorkenntnisse
Für Teilnehmer, die die SKS-Prüfung unter Motor und Segel absolvieren möchten, müssen wir für den Unterricht vergleichbare praktische und theoretische Kenntnisse voraussetzen.
Die Prüfungsrichtlinien für den SKS setzen keinen Führerschein für Binnengewässer voraus. Dennoch braucht wer diesen Führerschein nicht besitzt, das entsprechende Theoriewissen, da wir bei der Ausbildung für den SKS auf dem Wissen des Segelführerscheines für Binnengewässer aufbauen.
Allen Segel-Einsteigern empfehlen wir deshalb, vor dem SKS-Kurs zumindest einen praktischen Segelgrundkurs zu belegen und sich das theoretische Basiswissen im Selbststudium anzueignen. Noch besser wäre es, gleich den Binnen-Segelschein (SBF-Binnen unter Segel oder VDS-Segelschein Jolle/offenes Kielboot) zu absolvieren.
Theorie-Prüfung:
Die schriftliche Prüfung zum Erwerb des SKS wird in zwei Teilen abgelegt:
Bearbeitung eines Fragebogens (Zeit: 90 Minuten)
Bearbeitung einer Kartenaufgabe (Zeit: 90 Minuten)
1. Fragebogen
Jeder Fragebogen besteht aus 30 Fragen, die wie folgt aus dem amtlichen Fragenkatalog ausgewählt werden:
9 Fragen aus dem Fach Navigation
7 Fragen aus dem Fach Schifffahrtsrecht
5 Fragen aus dem Fach Wetterkunde
9 Fragen aus dem Fach Seemannschaft
Für die Bearbeitung des Fragebogens stehen 90 Minuten zur Verfügung. Jede Antwort wird mit 0 oder 1 oder 2 Punkten bewertet. Halbe Punkte werden nicht vergeben. Es können also maximal 60 Punkte erreicht werden. Das Ergebnis wird wie folgt bestimmt:
32 Punkte oder weniger: nicht bestanden
33 – 38 Punkte: mündliche Prüfung erforderlich
39 – 60 Punkte: bestanden
2. Kartenaufgabe
Jede Kartenaufgabe besteht aus 15 Fragen mit jeweils 1 – 2 Teilen, von denen etwa 3 Fragen die Gezeitenkunde betreffen. Für die Bearbeitung der Fragen werden die im Kopf der Kartenaufgabe genannten Hilfsmittel sowie Navigationsbesteck benötigt. Es stehen 90 Minuten zur Verfügung. Jede Antwort wird mit 0 oder 1 oder 2 Punkten bewertet. Halbe Punkte werden nicht vergeben. Maximal 30 Punkte können erreicht werden. Das Ergebnis wird wie folgt bestimmt:
16 Punkte oder weniger: nicht bestanden
17 – 19 Punkte: mündliche Prüfung erforderlich
20 – 30 Punkte: bestanden
Hinweis zur Theorieprüfung:
Die theoretische Prüfung kann auf Wunsch auch in zwei Teilen (Fragebogen und Kartenaufgabe) zu unterschiedlichen Zeiten abgelegt werden.
Praxis-Prüfung:
Die praktische Prüfung muss auf einer hochseegängigen Yacht im Küstenbereich durchgeführt werden. Sie dauert pro Prüfling max. 30 Minuten und besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Pflichtmanöver:
Zunächst müssen die o.g. Pflichtmanöver bestanden werden (max. 2 Versuche), danach wird eine Auswahl aus weiteren Aufgaben verlangt: Sicherheitseinweisung, Notrolle, Lifebelt, Leinenführung beim An-/Ablegen, Segel setzen/bergen, Reffen, Aufschießer, Drehen und/oder Aufstoppen auf engstem Raum unter Motor, Ankern, Bestimmung von Schiffsort und Kurs, GPS, Arbeiten mit Kompass, Wetterinstrumente, Wetterlage zum Zeitpunkt der Prüfung.
Zeitlicher Ablauf
Alle Prüfungsteile (Fragebogen, Kartenaufgabe und Praxisprüfung) müssen innerhalb von zwei Jahren abgelegt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich (auch keine Ausnahmen)!!
Bei der SKS-Ausbildung empfehlen wir, vor der praktischen Prüfung den Theoriekurs zu besuchen. In der Theorie werden die Navigationskenntnisse vermittelt, die während des Ausbildungstörns praktisch angewendet werden. Navigation ist Bestandteil der SKS-Praxisprüfung.
Wenn Sie jedoch Ihre Praxisausbildung (und das Erreichen der geforderten 300 Seemeilen) auf zwei einwöchige Törns aufteilen, können Sie einen der beiden Törns auch vor der Theorieausbildung einplanen.
Der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS) sind lt. § 15 der SeeSportbootVO gesetzlich vorgeschrieben für Skipper eines gewerblich genutzten Sportbootes (z.B. Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) sowie für Skipper von Traditions- oder Museumsschiffen (von 15 bis 25 Meter Länge).
Der Geltungsbereich des SSS umfasst die Küste bis zu einer Entfernung von 30 sm vom Ufer, zusätzlich die Seegebiete der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres.
Auch wenn Sie nicht planen, in diesem Bereich als Skipper tätig zu werden, ist der Erwerb des SSS und SHS jedem Schiffsführer zu empfehlen. Durch die Vorbereitung auf die Theorie- und Praxisprüfung setzen Sie sich intensiv mit Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Wetterkunde und praktischer Schiffsführung auseinander. Ohne die Prüfung vor Augen, würden Sie das wahrscheinlich nicht so intensiv tun. Außerdem können Sie mit Besitz des SSS und des SHS anderen gegenüber Ihre Befähigung und Erfahrung nachweisen (z.B. einer Crew, die noch nie mit Ihnen gesegelt ist).
Der SSS gilt weltweit in der 30-Seemeilen-Zone sowie auf allen Seegebieten der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Der SHS gilt weltweit.
Arten der Funkzeugnisse:
Zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen – also z. B. auf Sportfahrzeugen – berechtigen folgende Funkzeugnisse:
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)
berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS (global maritime distress and safety system)
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)
berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Dieses Zeugnis berechtigt, eine Funkanlage auf Binnengewässern zu bedienen.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst! Gleiches gilt umgekehrt.
Für das Bedienen z. B. von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB) ist der Besitz eines Funkzeugnisses nicht erforderlich.
Voraussetzungen für den Erwerb eines Seefunkzeugnisses:
Der Bewerber erhält ein Seefunkzeugnis, wenn er hierfür das erforderliche Alter (für LRC Vollendung des 18. bzw. für SRC und UBI des 15. Lebensjahres) erreicht hat und die Prüfung bestanden hat.
Für Binnengewässer ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben.
Für Küstengewässer ist das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) für UKW ausreichend.
Nur wer auch außerhalb der Reichweite der UKW-Seefunkstellen am Seefunk über Grenz- und Kurzwelle oder aber am Satelliten-Funkdienst (INMARSAT) teilnehmen will, braucht das Long Range Certificate (LRC). Charteryachten sind in der Regel nicht mit Grenzwellen- oder Satelliten-Anlagen ausgestattet.
Selbstverständlich stehen wir für Ihre Fragen gerne auch telefonisch oder persönlich zur Verfügung.