Welche Funkzeugnisse gibt es?

Arten der Funkzeugnisse:
Zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Seefunkstellen auf Schiffen, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen – also z. B. auf Sportfahrzeugen – berechtigen folgende Funkzeugnisse:

Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)
berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS (global maritime distress and safety system)

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)
berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
Dieses Zeugnis berechtigt, eine Funkanlage auf Binnengewässern zu bedienen.
Das  UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Seefunkdienst! Gleiches gilt umgekehrt.

Für das Bedienen z. B. von Satelliten-Seenotfunkbaken (Sat-EPIRB) ist der Besitz eines Funkzeugnisses nicht erforderlich.

Voraussetzungen für den Erwerb eines Seefunkzeugnisses:

Der Bewerber erhält ein Seefunkzeugnis, wenn er hierfür das erforderliche Alter (für LRC Vollendung des 18. bzw. für SRC und UBI des 15. Lebensjahres) erreicht hat und die Prüfung bestanden hat.

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