Brauche ich überhaupt einen Führerschein?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen.

Motorbootführerscheine
sind für Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW Leistung (15 PS) bzw. für Elektromotoren ab 7,5 kW (10,2 PS) amtlich vorgeschrieben, auf dem Rhein ab 3,68 kW (5 PS). Auf Binnengewässern (Main, Rhein, Donau, etc.) ist der Sportbootführerschein-Binnen, auf Küstengewässern (Ostsee, Nordsee, etc,) der Sportbootführerschein-See notwendig.
Segelführerscheine
sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD (ausgenommen: Berliner Gewässer und Bodensee) nicht amtlich vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen, aus folgenden Gründen:

  • Der Sicherheit wegen! Käme jemand auf die Idee, ein Sportflugzeug zu führen, ohne die notwendige Befähigung zu besitzen? Nein! Auch mit der Handhabung eines Segelboots muss man sich vertraut machen. Schließlich hat man die Verantwortung für die eigene Crew, sowie für andere Verkehrsteilnehmer. Mit dem Erwerb des Segelscheins erhält man einen Befähigungsnachweis der die Kenntnisse gegenüber der Crew oder einem Vercharterer glaubhaft nachweist.
  • Der Haftung wegen. Was ist, wenn doch einmal etwas passiert? Die Versicherungen versuchen ja gerne, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Sie könnten dem Schiffsführer unterstellen, er hätte grob fahrlässig gehandelt, weil er nicht die notwendige Befähigung für das Führen des Sportbootes besessen hätte. Mit dem entsprechenden Führerschein, sollte es möglich sein das Gegenteil zu beweisen.
  • Alle seriösen Vercharterer von Segeljollen und Segelyachten verlangen einen entsprechenden Segelführerschein, auch wenn er amtlich nicht vorgeschrieben ist. Der Vercharterer trägt einen gewissen Anteil der Verantwortung für die Sicherheit der Crewmitglieder und anderer Verkehrsteilnehmer mit, außerdem möchte er sein Boot oder seine Yacht in erfahrenen Händen wissen. Die wenigen Vermieter, die ein Segelboot ohne entsprechenden Erfahrungsnachweis des Schiffsführers vermieten, nehmen vermutlich den technischen Zustand ihrer Schiffe genauso wenig ernst, wie die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen!
  • Bei Segelregatten des Deutschen Segler Verbandes (DSV) wird grundsätzlich ein Segelführerschein verlangt.
  • Zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern ist der Besitz des SKS bzw. des SSS amtlich vorgeschrieben.
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