Gilt mein alter DDR-Führerschein noch?

Derzeit ist keine Umschreibung nötig, da im Einigungsvertrag festgelegt wurde, dass die Scheine weiterhin gelten. Außerhalb von Deutschland kann es allerdings passieren, dass die Scheine nicht anerkannt werden, so dass eine Umschreibung gegebenenfalls doch sinnvoll ist. Die Umschreibung erfolgt über den Koordinationsausschuss des DSV und DMYV: Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg, Tel. (040) 6320090, dsv.org

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