Greubel Yachtsport - SSS

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist lt. § 15 der SeeSportbootVO gesetzlich vorgeschrieben für Skipper eines gewerblich genutzten Sportbootes (z.B. Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) sowie für Skipper von Traditions- oder Museumsschiffen (von 15 bis 25 Meter Länge).

Sein Geltungsbereich umfasst die Küste bis zu einer Entfernung von 30 sm vom Ufer, zusätzlich die Seegebiete der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres.

Er ist die konsequente Fortführung Ihrer durch den Sportbootführerschein-See oder SKS erworbenen Befähigung und qualifiziert Sie zum Schiffsführer im  Küstenbereich bis 30 Seemeilen.

Auch wenn Sie nicht planen, in diesem Bereich als Skipper tätig zu werden, ist der Erwerb des SSS jedem Schiffsführer zu empfehlen. Sie „zwingen“ sich einerseits durch die Vorbereitung auf die Theorie- und Praxisprüfung sich intensiv mit Seemannschaft, Schifffahrtsrecht, Navigation, Wetterkunde und praktischer Schiffsführung auseinander zu setzen. Freiwillig, ohne die Prüfung vor Augen, würden Sie das wohl nicht so intensiv tun. Andererseits können Sie mit Besitz des SSS anderen gegenüber Ihre Befähigung und Erfahrung nachweisen (z.B. einer Crew, die noch nie mit Ihnen gesegelt ist).