Welche Führerscheine gibt es für Küstengewässer?

Hier gelten der Sportbootführerschein-See (SBF-See) für Sportboote unter Motor und der Sportküstenschifferschein (SKS) für Sportboote unter Segel und Motor.
Der SBF-See ist für motorisierte Sportboote mit mehr als 11,03 KW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW (10,2 PS) nei Elektromoren auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen (3 Seemeilenzone) amtlich vorgeschrieben. Er gilt für Sportboote unabhängig von der Größe der Yacht oder der Leistung des Motors. Er wird in allen Ländern als äquivalenter Führerschein für den Küstenbereich anerkannt.
Der SKS hat einen Geltungsbereich von 12 Seemeilen vor der Küste. Den SKS gibt es für Motoryachten (unter Motor) oder für Segelyachten (unter Motor und Segel). Er ist ein amtlicher freiwilliger Schein, wird allerdings von den meisten Vercharterern von Yachten als Befähigungsnachweis verlangt. Der SKS kann nur von Inhabern des SBF-See erworben werden. Zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern bis 12 Seemeilen ist er vorgeschrieben.

Der Segelschein Yacht des Verbandes Deutscher Sportbootschulen (VDS) ist eine Alternative zum SKS.
Der Sportseeschifferschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS) sind lt. § 15 der SeeSportbootVO gesetzlich vorgeschrieben für Skipper eines gewerblich genutzten Sportbootes (z.B. Ausbildung oder ähnliche Sport- und Freizeitzwecke) sowie für Skipper von Traditions- oder Museumsschiffen (von 15 bis 25 Meter Länge). Der Geltungsbereich des SSS umfasst die Küste bis zu einer Entfernung von 30 sm vom Ufer, zusätzlich die Seegebiete der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See sowie des Mittelmeers und des Schwarzen Meeres. Der SHS gilt auf allen Weltmeeren.

Siehe dazu unsere Übersicht: Sportbootführerscheine in der BRD

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