Welches Funkzeugnis brauche ich?

Für Binnengewässer ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) vorgeschrieben.

Für Küstengewässer ist das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) für UKW ausreichend.
Nur wer auch außerhalb der Reichweite der UKW-Seefunkstellen am Seefunk über Grenz- und Kurzwelle oder aber am Satelliten-Funkdienst (INMARSAT) teilnehmen will, braucht das Long Range Certificate (LRC). Charteryachten sind in der Regel nicht mit Grenzwellen- oder Satelliten-Anlagen ausgestattet.

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